Diese Aktivität wird verwendet, um einen Z4-Meldungsvorschlag zu erstellen, zu bestätigen und die Meldung in einer Datei zu speichern. Der Vorschlag kann auch geändert, gelöscht oder verworfen werden. Laut Gesetz sind im Außenhandel tätige deutsche Firmen dazu verpflichtet, monatlich eine Z4-Meldung an die Bundesbank zu schicken. Diese muss Zahlungstransaktionen des vorherigen Monats enthalten, die 12.500 EUR überschreiten. Zahlungen für den Import und Export von Waren müssen nicht in die Z4-Meldung aufgenommen werden. Zudem müssen Zahlungen für kurzfristige Darlehen (weniger als 12 Monate) nicht enthalten sein.
Diese Aktivität kann über die Seite Z4-Vorschläge durchgeführt werden.
Diese Aktivität erfordert, dass eine deutsche Firma mit mindestens einem Lieferanten und/oder Kunden außerhalb Deutschlands existiert.
Bevor der Vorschlag erstellt wird, müssen Basisdaten auf der Seite „Grundeinstellungen Bundesbank-Meldungen“ eingerichtet werden. LZB-Kennziffern können auf der Seite „Kennziffern-Nationalbanken“ eingegeben und geändert werden.
Ein Z4-Meldungsvorschlag wird erstellt und eine Z4-Meldung wird in eine Datei ausgegeben.
Wenn das Angebot bestätigt wird, können Sie eine XML-Datei in das ExtraNet der Deutschen Zentralbank hochladen.