Abruf drucken

Erläuterung

Diese Aktivität dient zum Drucken des Abrufs eines Fremdleistungsvertrags. Ein Abruf kann vor seiner Freigabe als vorläufiger Abrufbericht zu Informationszwecken gedruckt werden. Nach der Freigabe des Abrufs ist der gedruckte Abruf ein Dokument, das an den Lieferanten gesendet oder an ihn übergeben werden kann.

Voraussetzungen

Ein Abruf muss im Status Geplant oder Freigegeben vorhanden sein.

Systemauswirkungen

Der Abrufbericht wird gedruckt.