Unterauftrag abschließen

Erläuterung

Diese Aktivität dient zum Schließen eines Fremdleistungsvertrags.

Nachdem alle Buchungen auf einem Fremdleistungsvertrag abgeschlossen sind, kann der Fremdleistungsvertrag geschlossen werden.

In der Regel kann der Vertrag nicht geschlossen werden, wenn bescheinigte Werte nicht vollständig fakturiert und vollständig bezahlt wurden. Obwohl alle nicht verwendeten gebundenen Kosten ausgeglichen wurden, kann der Fremdleistungsvertrag also nicht geschlossen werden, wenn noch Einbehalte verbleiben und Werte bescheinigt, fakturiert und bezahlt werden müssen.

Da die aktuelle Lösung die Abstimmung, den Ausgleich von Einbehalten die freigegeben oder umgekehrt werden müssen und sonstige Werte, die fakturiert oder bezahlt werden müssen, nicht unterstützt, müssen Sie die Abstimmung und den Ausgleich manuell vornehmen. Dies bedeutet, dass verbleibende Abstimmungen freigegeben werden können, indem eine Standardbewertung erstellt wird, und wenn ein verbleibender Einbehalt, der umzukehren ist, vorhanden ist, sollte ein M-Beleg manuell erstellt werden. Außerdem kann der zu zahlende Gesamtbetrag durch Erstellen einer Standardbewertung verringert werden.

Nachdem der Fremdleistungsvertrag geschlossen wurde, ist es nicht möglich, Buchungen durchzuführen oder neue am Fremdleistungsvertrag und seinen Positionen und Posten vorzunehmen.

Voraussetzungen

Systemauswirkungen