Rechnungsvorschau genehmigen

Erläuterung

Diese Aktivität dient zum Genehmigen einer Rechnungsvorschau.

Ein Anwender kann eine Rechnungsvorschau genehmigen, sobald die Beträge überprüft wurden, und die Aktion führt zur Erstellung einer Kundenbestellung.

Standardmäßig wird der Kundenauftrag von einem Hintergrundprozess (asynchron) erstellt und nach Abschluss wird die Rechnungsvorschau mit einem Verweis auf den erstellten Kundenauftrag aktualisiert. Zum Generieren der eigentlichen Rechnung muss der generierte Kundenauftrag weiter bearbeitet werden. Es besteht die Möglichkeit, Rechnungsvorschauen online zu genehmigen, was bedeutet, dass ein Kundenauftrag erstellt wird, während der Anwender wartet (synchron). Um Online genehmigen zu aktivieren, muss die Option Rechnung online genehmigen auf dem Bildschirm Standort/Instandhaltung auf ?Wahr" gesetzt werden.

Hinweis: Wenn die Rechnungsvorschau mit mindestens einer Service-Rechnungsposition erstellt wird, die eine Menge für die Rechnung von 0 aufweist, kann die Rechnungsvorschau nicht genehmigt werden, da Positionen mit einer Menge von Null dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden können. Diese Positionen müssen manuell gelöscht werden, bevor die Rechnungsvorschau genehmigt werden kann.

Voraussetzungen

Systemauswirkungen