Ausschuss für Gutschrift melden

Erläuterung

Prüfergebnisse können für bestandsgeführte Artikel, nicht bestandsgeführte Einkaufsartikel und Artikel ohne Nummer erfasst werden. Dies muss immer dann erfolgen, wenn die Prüfmenge größer null (0) ist. Bei Bestandsartikeln müssen die Prüfergebnisse eingegeben werden, bevor die Artikel an einen Bestandslagerplatz verschoben werden. Bei Serviceartikeln oder Artikeln ohne Nummer müssen die Prüfergebnisse eingegeben werden, damit der Eingang abgeschlossen werden kann. Die Verwendung von Seriennummern wirkt sich auf die Vorgehensweise aus.

Die Prüfergebnisse können über die Seite Eingang (und einige zugehörige Orte) oder die Seite Inspektionsmanagement eingegeben werden. Beide Seiten führen zum selben Dialog. Prüfergebnisse können unabhängig vom Lagerplatz der betreffenden Artikel (an einem Eingangs-, Prüf- oder Bestandslagerplatz) erfasst werden.

Beim Erfassen der Prüfergebnisse können fehlerhafte Artikel als Ausschuss behandelt bzw. verschrottet werden. Ein Verschrottungsgrund kann zum Beispiel sein, dass der Artikel im Lager beschädigt wurde. Die Kosten für zurückgewiesene Artikel werden dem Lieferanten belastet.

Wird IFS/Qualitätssicherung verwendet und ist bereits eine Analyse erstellt, sind die betreffenden Artikel geprüft und die Ergebnisse in dieser Komponente erfasst worden, dann können diese Ergebnisse als Richtlinie bei der Erfassung der Prüfergebnisse und des Ausschusses in der Wareneingangsfunktion verwendet werden.

Eine Verschrottung wird normalerweise unter dem jeweiligen Verschrottungsgrund beim Erfassen der Prüfergebnisse am entsprechenden Ort eingetragen. Für eine Eingangsposition können mehrere Verschrottungsgründe angegeben werden. Dies geschieht durch Eingeben der betreffenden Position unter allen für die Position vorliegenden Verschrottungsgründen. Beispiel: Es liegt eine Eingangsposition mit zehn Artikeln vor. Sechs Artikel werden als genehmigt erfasst, ein Artikel wird aus Grund A in der ersten Position, drei Artikel werden aus Grund B in einer zweiten Position verschrottet. Um die Erfassung der Prüfergebnisse abschließen zu können, muss die Summe der genehmigten Menge und der Ausschussmenge oder zurückgesendeten Menge mit der Prüfmenge übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, ist eine teilweise Erfassung der Prüfergebnisse erfolgt. Zu beachten ist, dass für mit Abweichungsmenge aktivierte Artikel die verschrottete Abweichungsmenge angegeben werden muss.

Werden mehrere Positionen aus einer Eingangsposition aus dem gleichen Grund verschrottet (z.B. Artikel mit Seriennummer), ist es sehr zeitaufwendig, für jede Seriennummer eine neue Position zu erstellen und den jeweiligen Verschrottungsgrund einzugeben. Stattdessen können alle betroffenen Positionen auf der Registerkarte Eingang/Details ausgewählt und der Ausschussgrund im Voraus eingegeben werden. Klicken Sie dazu auf WE-Positionen verschrott.. Ein Dialog wird geöffnet, in dem ein Ausschussgrund und Typ für alle ausgewählten Positionen eingegeben werden kann. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, wird der Dialog zur Eingabe der Prüfergebnisse geöffnet; der Ausschussgrund und Typ je Seriennummer ist bereits am entsprechenden Ort eingetragen. Versehentlich ausgewählte Positionen können gelöscht werden. Außerdem ist es möglich, den Ausschussgrund einzelner Positionen zu ändern.

Wurde der Ausschuss versehentlich eingegeben, kann diese Aktion rückgängig gemacht werden. Für Artikel, bei denen eine Verschrottung rückgängig gemacht wurde, muss ein Prüfergebnis eingegeben werden, bevor die Artikel wieder in den Arbeitsablauf aufgenommen werden können.

Hinweis: Mietartikel können während der Bestellprüfung nicht als Nacharbeit/Gutschrift und/oder Verschrottung zurückgegeben werden.

Voraussetzungen

Auswirkungen