Diese Aktivität dient zur finanziellen Bewertung der Projektabgrenzungen. Der Finanzcontroller kann die vom Mengensachverständigen eingegebenen internen Beurteilungswerte prüfen und die neuen Werte unter „Finanzielle Bewertungen“ eingeben. Wenn sonstige Projektabgrenzungen bewertet werden, dienen die Werte für die finanzielle Bewertung als Projektabgrenzungsbetrag. Bei der Bewertung der Projektabgrenzungen von Unterverträgen wird der Abgrenzungsbetrag durch Abzug des Basiswerts vom Wert für die Finanzbewertung berechnet. In Fällen, in denen keine finanzielle Bewertung erfolgt, basiert der Abgrenzungsbetrag auf den internen Beurteilungen.