Zulässige Standorte für den Selbstverwaltungskatalog eingeben

Erläuterung

Ein Selbstverwaltungskatalog für Mitarbeiter wird verwendet, um die Produkte und Dienstleistungen zu definieren, die den Mitarbeitern über das Selbstverwaltungs-Beschaffungsportal zur Verfügung stehen sollen.

Wenn der Katalog für mehrere Standorte gültig sein soll, können Sie diese Aktivität nutzen, um die entsprechenden Standorte auf der Registerkarte Zulässige Standorte hinzuzufügen. Die Standorte können zu derselben Firma oder zu verschiedenen Firmen gehören.

Voraussetzungen

Systemauswirkungen

Ergebnis dieser Aktivität: