Erforderliche VI-Aktionsdaten definieren
Erläuterung
Diese Aktivität dient zur Eingabe von Informationen, die für die Erstellung einer VI-Aktion obligatorisch sind.
Voraussetzungen
- Informationen zu Anlagen sollten in IFS/Anlagen eingegeben werden.
- Informationen zu linearen Anlagen sollten in IFS/Lineare Anlagen eingegeben werden.
- Informationen zu Aktionen sollten in Instandhaltung - Basisdaten eingegeben werden.
- Informationen zu Instandhaltungsorganisationen sollten in Organisation - Basisdaten eingegeben werden.
- Informationen zum Betriebsstatus sollten in Arbeitsauftrag und VI-Basisdaten eingegeben werden.
Auswirkungen
Infolge dieser Aktivität wird eine VI-Aktion mit einer eindeutigen VI-Nummer erstellt. Die neue VI-Aktion erhält den Status "Vorläufig".