Alle Mitgliedsländer der EU müssen monatlich aus anderen EU-Ländern importierte sowie in andere EU-Länder exportierte Artikel melden. Die Behörden benötigen diese Daten für die Statistik. Um diesen Bericht erstellen zu können, müssen einmal monatlich die korrekten Informationen im System ausgewählt werden.
Daten zu Positionen des Intrastat-Berichts können geändert oder hinzugefügt werden, solange der Intrastat-Bericht noch nicht bestätigt ist. Positionen, die nicht in den Bericht aufgenommen werden sollen können gelöscht werden.
Die Aktivität kann über die Registerkarte Intrastatpositionen auf der Seite Intrastat durchgeführt werden:
Die Positionen des Intrastat-Berichts werden aktualisiert.