Alle Mitgliedsländer der EU müssen monatlich aus anderen EU-Ländern importierte sowie in andere EU-Länder exportierte Artikel melden. Die Behörden benötigen diese Daten für die Statistik. Um diesen Bericht erstellen zu können, müssen einmal monatlich die korrekten Informationen im System ausgewählt werden.
Wenn ein Intrastat-Bericht als ungültig erachtet wird, kann er storniert werden. Ein stornierter Bericht kann nicht gedruckt werden.
Der Intrastat-Bericht erhält den Status Abgebrochen und es können keine weiteren Aktionen ausgeführt werden.