Unternehmen in EU-Ländern müssen einen monatlichen Intrastat-Bericht über exportierte Waren in bzw. importierte Waren aus anderen EU-Ländern für die Behörden erstellen. Diese Daten werden für statistische Zwecke ausgewertet. Der Bericht muss bestimmten Anforderungen entsprechen.
Damit die korrekten Informationen vom System ausgewählt werden können, muss z.B. Folgendes beachtet werden:
Für das Erfassen der für Intrastat benötigten Daten müssen alle Transaktionen durchsucht werden, die für Intrastat relevante Informationen enthalten und die in einem bestimmten Zeitraum erstellt wurden. Da dies sehr zeitaufwendig sein kann, wird ein Hintergrund-Job ausgeführt, in dem diese Daten gesammelt werden. Der Hintergrund-Job wird über einen Dialog gestartet. Die gesammelten Daten werden dann auf einer Seite angezeigt, wo sie – falls erforderlich – geändert werden können.
Der über diesen Dialog gestartete Hintergrund-Job ruft Daten zu denjenigen Materialbewegungen ab, die den angegebenen Kriterien entsprechen. Zu diesen Bestandstransaktionen werden dann aus den Ursprungskomponenten weitere Daten hinzugefügt. Danach kann entschieden werden, ob die Transaktion in den Intrastat-Bericht aufgenommen werden muss.
Gemäß den Intrastat-Bestimmungen soll der fakturierte Wert Frachtkosten und Versicherung enthalten. Es ist möglich, Zusatzkosten im System zu erfassen, es kann jedoch nicht angegeben werden, dass nur Fracht und Versicherung in den Intrastat-Bericht aufgenommen werden sollen. Der Zusatzkostenbetrag für eine Transaktion ist die Summe aller mit der Position verbundenen Zusatzkosten. Daher werden für jede Position die Beträge für Zusatzkosten in separaten Spalten angegeben, damit der Anwender bestimmen kann, ob sie in den Bericht einfließen sollen.
Einige Bereiche des Vorgangs bei Fremdvergabe von Arbeitsgängen werden nicht unterstützt, z.B. Eingang von bearbeiteten Komponenten von Zulieferern. Die Funktion "Fremdarbeitsgänge" in IFS/Fertigungsauftrag kann keine Daten für Intrastat liefern, da ein Wert pro versendeter Komponente nicht ermittelt werden kann. Beim Ausführen eines Fremdarbeitsganges wird der Gesamtwert der verbleibenden Halbfabrikate in einer einzigen Transaktion zu "WIP Lieferant" (Halbfabrikate beim Lieferanten) transferiert.
Im Bereich Dreiecksgeschäft (Handel zwischen 3 Firmen in zwei oder drei Ländern) gibt es einige Fälle, die nicht unterstützt werden. In der aktuellen Version gibt es noch keine Möglichkeit, das Land anzugeben, aus dem die Ware tatsächlich geliefert wird. Auf Grund der vorhandenen Anwendungsdaten kann lediglich vermutet werden, das dies das Land ist, das für den Lieferanten bzw. in der Lieferantenadresse definiert ist.
Jedes Land stellt besondere Anforderungen bezüglich der im Intrastat-Bericht zu meldenden Daten. Für Informationen zu landesspezifischen Anforderungen, den entsprechenden Link unten anklicken.
Österreich
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Großbritannien
Irland
Niederlande
Portugal
Spanien
Schweden
Für exportierte oder importierte Artikel werden folgende Daten benötigt:
Artikel werden durch Zollstatistiknummern klassifiziert. Diese Nummern werden in IFS Cloud für jeden Bestandsartikel eingegeben. Basisdaten für Zollstatistiknummern werden unter Basisdaten für Bestandsführung/Zollstatistik-Nr. eingegeben. Wenn die Intrastatrichtung ein Export ist, ruft sie die Zollstatistiknummer in folgender Reihenfolge ab:
1 –Kundenrechnungsposition
2 – Kundenauftragsposition
3 – Bestandsartikel
Die EU-Länder müssen unter ISO-Code-Verwendung definiert werden.
Der Code für die Art des Geschäfts zeigt an, ob die Waren verkauft, gekauft, zurückgegeben oder zur Prüfung geliefert wurden. Der am häufigsten verwendete Code ist „Geschäfte mit Eigentumsübergang (tatsächlich oder beabsichtigt) mit Gegenleistung“. Dieser Code ist der Standardwert in IFS Cloud.
Die Codes für Art des Geschäfts sind in jedem Land verschieden. Lesen Sie dazu die landesspezifischen Beschreibungen.
Die Transportart muss für alle exportierten Waren angegeben werden. Die Transportart wird für jeden Versandartcode in "Basisdaten für Bestandsführung und Logistik/Versandartcode" eingegeben.
Es gibt folgende Codes für Transportarten:
1 - Seetransport (einschließlich Bahn-, Straßen- oder Binnengewässerfrachten, die auf dem Seeweg transportiert werden, z.B. in Waggons, LKWs, Aufliegern ohne Zugmaschinen und Schleppzügen).
2 - Schienentransport (einschließlich LKW auf Autoverladezügen)
3 - Straßentransport
4 - Lufttransport
5 - Postversand
7 - Festinstallierte Transporteinrichtungen, z.B. Pipelines oder Hochspannungleitungen
8 - Binnenschifffahrt
9 - Eigener Antrieb (importierte oder exportierte Fahrzeuge, die mit eigenem Antrieb die Landesgrenze passieren, z.B. Flugzeug, LKWs oder Schiffe)
Hinweis: Die Transportart 6 ist nicht vorhanden.
Das Nettogewicht der exportierten Waren.
Bei einigen Zollstatistiknummern muss im Intrastat-Bericht für exportierte Waren eine andere Einheit als Kilogramm angegeben werden. Diese wird als Alternative Intrastat-Menge bezeichnet. Die Basisdaten für die Zollmaßeinheit werden auf der Seite Zollstatistiknummer eingegeben. Der Umrechnungsfaktor wird manuell berechnet und in das Feld Intrastat Umr.faktor eingegeben und zeigt die Differenz zwischen der Zollmaßeinheit und der Bestandsmaßeinheit an. Der Umrechnungsfaktor wird auf dem Intrastat-Bericht zur Berechnung der richtigen alternativen Menge verwendet.
Dies ist der erwartete fakturierte Wert der exportierten Waren. Wenn verfügbar, wird hier der Rechnungswert eingegeben, andernfalls wird der Wert aus der Auftragsposition verwendet.