Diese Aktivität dient zum Definieren der konzerninternen Eliminierungsregeln, die im Gruppenkonsolidierungsprozess verwendet werden sollen. Der Zweck dieser Aktivität besteht darin, zu definieren, wie der konzerninterne Handel aus dem konsolidierten Ergebnis entfernt werden soll.
Zum Durchführen dieser Aktivität muss eine Stammfirma (d. h. eine Firma mit aktivierter Option Stammfirma für Gruppenkonsolidierung) vorhanden sein.
Infolge dieser Aktivität werden Regeln definiert, die vorgeben, wie konzerninterner Handel im Gruppenkonsolidierungsprozess für die Stammfirma eliminiert werden soll.