Anlageninventur

Die Inventur der Anlagevermögen dient zum Prüfen, ob Anlagevermögen in einer Firma physisch vorhanden sind. Bei diesem Prozess wird eine Inventur im System erstellt, um einen Bericht mit den Datensätzen der tatsächlichen Ergebnisse der physischen Zählung zu generieren und um die vorhandenen Informationen im System zu aktualisieren, sobald die tatsächlichen Ergebnisse ermittelt wurden.

Eine Inventur, die im System erstellt wurde, kann alle Objekte eines ausgewählten Standorts zu einem bestimmten Zeitpunkt einbeziehen. Die Inventur kann jedoch auch auf einen ausgewählten Bereich physischer Positionen beschränkt werden, die zu einem ausgewählten Standort gehören, oder auf Anlageobjekte, die sich unter der Verwaltung eines ausgewählten Verwaltungsbereichs befinden.

Ein Anlageobjekt kann zu einem bestimmten Zeitpunkt nur in eine Inventur einbezogen werden.

Anlageobjekte, die in eine Inventur einbezogen werden, können für Arbeitsgänge blockiert werden. Hierzu müssen alle Arbeitsgänge abgeschlossen werden, die für diese Objekte in Arbeit sind, bevor die Inventur erstellt wird.

In den folgenden Szenarios wird veranschaulicht, wie Anlageobjekte im System nach dem Eingang der Ergebnisse einer physischen Zählung behandelt werden können.

Ergebnis 1: Ein Objekt ist am gleichen Standort und der gleichen physischen Position vorhanden wie auf der Registerkartenseite „Anlageobjekt/Bestand“ für das Objekt eingegeben.

Objekt A wurde in die Inventur 1 einbezogen. Der Standort, der für Objekt A auf der Registerkartenseite „Anlageobjekt/Bestand“ eingegeben wurde, ist STANDORT 1, und die physische Position, die eingegeben wurde, ist A. Nachdem die Inventur ausgeführt wurde, wurde festgestellt, dass sich Objekt A an STANDORT 1 und an der physischen Position A befindet.

In diesem Umstand können Sie den Zählstatus von Objekt A auf Existiert auf der Seite Ergebnis Inventur Objekt erfassen ändern.

Ergebnis 2: Der Standort und/oder die physische Position, an dem/der sich ein Objekt tatsächlich befindet, unterscheidet sich von dem/der für das Objekt auf der Registerkartenseite „Anlageobjekt/Bestand“ eingegebenen Standort/physischen Position.

Objekt B wurde in die Inventur 1 einbezogen. Der Standort, der für Objekt B auf der Registerkartenseite „Anlageobjekt/Bestand“ eingegeben wurde, ist STANDORT 1, und die physische Position, die eingegeben wurde, ist A. Nachdem die Inventur ausgeführt wurde, wurde festgestellt, dass sich Objekt B an STANDORT 1 und der physischen Position B befindet.

Die physische Position von Objekt B kann im Dialogfeld Objektpositionsdaten in B geändert werden. In diesem Dialogfeld können bei Bedarf auch der Standort, die physische Position, die Nummer der Positionsmarke und der Objektverwalter geändert werden. Das Ändern von Informationen eines Objekts im Dialogfeld Objektpositionsdaten hat zur Folge, dass der Zählstatus des Objekts von null in Gefunden geändert wird.

Ergebnis 3: Es ist kein Objekt vorhanden

Objekt C wurde in die Inventur 1 einbezogen. Nachdem die Inventur ausgeführt wurde, wurde festgestellt, dass Objekt B physisch nicht vorhanden ist.

In diesem Fall können Sie den Zählstatus des Objekts B auf Fehlen auf der Seite Ergebnis Inventur Objekt erfassen ändern. Wenn der Zählstatus des Objekts in Fehlt geändert wurde, kann das Objekt mithilfe der Option Objekt verschrotten auf der Seite Ergebnis Inventur Objekt erfassen verschrottet werden. Der Zählstatus kann jedoch auch von Fehlt in Gefunden geändert werden, indem die Informationen zum Objekt im Dialogfeld Objektpositionsdaten geändert werden.

Wenn die Informationen zu den Anlageobjekten gemäß den Ergebnissen der physischen Zählung aktualisiert wurden, kann die Inventur abgeschlossen werden. Es ist zu beachten, dass eine Inventur nicht abgeschlossen werden kann, solange Objekte mit dem Zählstatus Null oder Fehlt vorhanden sind.