Diese Aktivität dient zum Eingeben von Regeln/Kilometergeld und Daten für Autokosten. Beim Eingeben einer Reisekostenabrechnung wird der Kilometerzahl der Preis zugeordnet, der mit dem ersten Grenzwert bis zu dieser Grenze verbunden ist. Dann werden der nächste Grenzwert und der nächste Preis betrachtet usw. Der berechnete Preis wird im Feld Bruttobetrag angezeigt.
Beispiel:
Preis Grenzwert
2000 2
5000 1,5
90000 1
Für die ersten 3000 Kilometer gilt Betrag 2 pro Kilometer. Von 3001 bis 8000 Kilometer gilt Betrag 1,5 und von 8001 bis 130.000 km der Betrag 1.
Über 135.000 Kilometer wird kein Geld ausgezahlt.
Die Kilometerzahl wird für alle Reisekostenabrechnungen jedes Mitarbeiters zusammengefasst, und zwar vom Anfangs- bis zum Enddatum des Entfernungszonentyps.
Wenn ein Grenzwert überschritten ist, erkennt die Reisekostenabrechnung dies und verwendet automatisch den richtigen Kilometerpreis. In der Reisekostenabrechnung wird dies mit zwei Zeilen für die Kilometerangabe angezeigt, d. h. einer Zeile pro Preis.
Falls die Grenzwertpreise zu einer bestimmten Periodizität neu gestartet werden müssen, z. B. jedes Jahr, müssen neue Kilometerkostencodes für die einzelnen Perioden zusammen mit den entsprechenden Gültigkeitsdaten definiert werden. Alle Codes können dann die gleiche Regel für Kilometergeld verwenden. Beim Eingeben einer Reisekostenabrechnung verwendet der Mitarbeiter den für die jeweilige Periode gültigen Code für Kilometergeld.
Erfassen Sie Spesencodes für Kilometergeld in der RKA-Vorschrift, die verwendet werden können, um kilometerbezogene Informationen in der Reisekostenabrechnung zu melden. Es können beispielsweise Grenzwerte wie oben erklärt für Privat- und Firmenwagen eingegeben werden. Es gibt die Option, Standardsteuerpositionen für Kilometergeld einzugeben, die die Steuer berechnen, wenn sie in der Reisekostenabrechnung/dem Reiseantrag erfasst sind.
Voraussetzungen für die Durchführung dieser Aktivität:
Diese Aktivität hat keine Auswirkungen auf das System.