Spesenkontrolle/Bewirtung erfassen

Erläuterung

Diese Funktion dient zur Definition, wie und wann Spesencodes für die Bewirtung, die vom Anwender in der Reisekostenabrechnung erfasst wurden, in Spesencodes umgewandelt werden, die vom System berechnet werden. Die vom Anwender eingegebene Folgenummer bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge für jede Position.

Die Seite ist für Basisdaten vorgesehen, die in zwei verschiedenen Fällen eingerichtet wurden.
1. Die Steuerabzugsfähigkeit und -erstattung erfasster Bewirtungskosten sind als Höchstbetrag pro Gast definiert. Wenn der erfasste Betrag/Gast den maximal zulässigen Betrag überschreitet, sind separate Zeilen für abzugsfähige bzw. nicht abzugsfähige Beträge sowie für die Steuererstattung für diese Beträge erforderlich. Beispiel:

Spesen Code Folge Nein Generierte Spesen Code Kontrollparameter Parameterwert Steuerabzugsfähigkeit
MAHLZEIT 1 MAHLZEIT – ABZUGSFÄHIG Maximalbetrag pro Gast 90,00 Ja
MAHLZEIT 2 MAHLZEIT - NICHT ABZUGSFÄHIG Maximalbetrag pro Gast 1000,00 Nein

2. Die Steuerabzugsfähigkeit und -erstattung erfasster Bewirtungskosten sind als Prozentsatz des erfassten Gesamtbetrags definiert. Der Gesamtbetrag ist in separate Zeilen für abzugsfähige bzw. nicht abzugsfähige Beträge sowie die Steuererstattung für diese Beträge aufgeteilt. Beispiel:

Spesen Code Folge Nein Generierte Spesen Code Kontrollparameter Parameterwert Steuerabzugsfähigkeit
MAHLZEIT 1 MAHLZEIT – ABZUGSFÄHIG Zuzuordnender Prozentsatz 0,8000 Ja
MAHLZEIT 2 MAHLZEIT - NICHT ABZUGSFÄHIG Zuzuordnender Prozentsatz 0,2000 Nein

Voraussetzungen

Bevor Informationen in "Spesenkontrolle/Bewirtung" eingegeben werden können, muss eine RKA-Vorschrift mit Spesencodes für die Bewirtung vorhanden sein.

Auswirkungen

Nach dieser Eingabe kann das System erfasste Bewirtungskosten als steuerpflichtige und steuerfreie Beträge berechnen.