Diese Funktion dient zum Bestätigen der erfassten Spesen. „Bestätigt“ bedeutet, dass der Mitarbeiter die Registrierung beendet hat und die Reisekostenabrechnung genehmigt werden kann. Die Reisekostenabrechnung kann ohne Durchführung der Genehmigung direkt im Status "Bestätigt" angewiesen werden.
Die Reisekostenabrechnung unter Reisekostenabrechnung kann mit der Option Bestätigen bestätigt werden. Sobald die Bestätigung erfolgt ist, zeigt das System automatisch im Feld „Bestätigt von“ an, wer die Seite bestätigt hat, und im Feld „Statusinformationen“ das Datum der Bestätigung. Im Feld "Bestätigt am" wird automatisch das aktuelle Datum angezeigt. Dieses Datum kann nicht geändert werden.
Hinweis: Ist IFS/Zahlungsläufe - Personal installiert, wird eine Warnung angezeigt, wenn dem Mitarbeiter Spesen zugeordnet werden, die nicht mit einer Reisekostenabrechnung verbunden sind. Es ist sicherzustellen, dass die korrekte Reisekostenabrechnung bestätigt wird.
Bevor Sie die Ausgaben bestätigen, vergewissern Sie sich, dass die folgenden Pflichtfelder im Kopf der Reisekostenabrechnung ausgefüllt sind.
Als Ergebnis dieser Eingabe kann die Reisekostenabrechnung genehmigt und angewiesen werden.