Spesen anweisen

Erläuterung

Diese Option dient zum Anweisen von Reisekosten. „Angewiesen“ bedeutet, dass die Reisekostenabrechnung z.B. an IFS/Personalabrechnung oder ein anderes Personalabrechnungssystem für Buchungen und Lohnzahlungen übertragen werden kann.

Die Anweisung kann im Status Bestätigt oder Genehmigt erfolgen.

Hinweis: Wurde die Reisekostenabrechnung angewiesen, kann diese nicht mehr gelöscht werden. Sollen in einer angewiesenen Reisekostenabrechnung Daten geändert werden, muss eine neue Spesen-ID erstellt werden.

Voraussetzungen

Vor der Anweisung der Reisekostenabrechnung müssen folgende Vorgänge durchgeführt worden sein:

Auswirkungen

Als Ergebnis der Anweisung der Reisekostenabrechnung wird ein Beleg in IFS/Buchungsregeln gebucht. Danach ist die Reisekostenabrechnung bereit, um zur Zahlung an IFS/Personalabrechnung, IFS/Zahlungsläufe - Personal oder ein Personalabrechnungssystem eines Drittanbieters übertragen zu werden. Die Kosten der Reisekostenabrechnung werden an alle verknüpften Projektaktivitäten und/oder Arbeitsaufträge/-aufgaben weitergeleitet.