Diese Aktivität dient zum Genehmigen eines Freischaltungsauftrags. Ein Freischaltungsauftrag gibt an, wie ein bestimmter Teil einer Fabrik außer Betrieb und wieder in Betrieb genommen werden muss, damit die angegebene Arbeit gefahrlos durchgeführt werden kann. Ein genehmigter Freischaltungsauftrag erfordert in der Regel keine Revision. Sollte diese Anforderung jedoch bestehen, so können Sie ihn durch Ändern des Status auf „In Bearbeitung“ überarbeiten (klicken Sie in den Befehlen auf Status und dann auf Überarbeiten). Wenn die Revision durchgeführt wurde, können Sie den Freischaltungsauftrags wieder freigeben. Der vorbereitete Freischaltungsauftrag kann vom Unterbefehl Bearbeitung genehmigen in der Unterbefehlsliste genehmigt werden.
Außerdem kann ein Freischaltungsauftrag mit dem Status „Bearbeitung genehmigt“ bei Bedarf auch storniert werden, vorausgesetzt, er ist nicht mit einer Genehmigung verknüpft.
Infolge dieser Aktivität wird der Freischaltungsauftrag genehmigt und erhält den Status „Bearbeitung genehmigt“. Jetzt können die Anweisungen zur Wiederinbetriebnahme ausgeführt werden.