Liste Regulierte Substanzen

Erläuterung

Die Registerkarte Regulierte Substanzen dient dazu, Substanzen aufzulisten, die aufgrund von Regierungs- oder Kundenvorschriften Umweltbedenken unterliegen. Jede Substanz muss mit einem w/w- Schwellenwert (%) angegeben werden. Der w/w-Schwellenwert (%) ist der Quotient zwischen dem Gewicht der in dem analysierten Artikel enthaltenen regulierten Substanz und dem Gewicht des Artikels selbst. Der w/w-Schwellenwert (%) kann jedoch als NULL definiert. Dies ist möglich, da die Qualität der Materialdeklaration leer sein kann und deshalb das Gewicht der Substanz wahrscheinlich unbekannt oder sehr unzuverlässig ist, aber es weiterhin von Interesse ist, ob die Substanz in dem Artikel in irgendeinem Umfang enthalten ist. Dies ist nützlich, wenn das Wissen über das Gewicht einer regulierten Substanz unzureichend ist, da der Artikel mit der Substanz nachverfolgt und als nicht-konform gelistet werden kann.

Damit eine Substanz hinzugefügt werden kann, muss ihre Gültigkeit der Umwelteigenschaften auf Aktiv gesetzt sein. Beachten Sie jedoch, dass Stoffe, die zuvor hinzugefügt und dann auf ausgeblendet oder gesperrt geändert wurden, weiterhin in die Bedarfsberechnungen einbezogen werden.

Um Substanzen für die Anforderungs-ID zu generieren, klicken Sie auf Analyse mit Kriterien. Alle Substanzen, die ein ausgewähltes Kriterium erfüllen, können der Liste der regulierten Substanzen vor Ausführung der Analyse hinzugefügt werden. Beachten Sie, dass der W/W-Schwellenwert für Substanzen, der auf der Grundlage von Kriterien hinzugefügt wurde, immer mit einem W/W-Schwellenwert von Null definiert ist. Wenn der Schwellenwert für alle oder einige der hinzugefügten Substanz anders lauten soll, müssen Sie manuell eine Aktualisierung durchführen.

Voraussetzungen

Auswirkungen

Nicht zutreffend