Diese Aktivität dient zur Prüfung, ob eine externe Definition der Dateivorlage gültig ist. Diese Prüfung sollte jedes Mal stattfinden, wenn Definitionen der Vorlage bearbeitet wurden oder wenn das Feld „Gültige Definition“ deaktiviert ist.
Das Feld „Gültige Definition“ muss geprüft werden, um die Dateivorlage verwenden zu können.
Beachten Sie, dass das Feld „Gültige Definition“ nicht automatisch bearbeitet wird, wenn z. B. die Vorlagendetails bearbeitet werden.
Um eine Prüfung sinnvoll durchzuführen, müssen zunächst die vollständige Definition einer externen Dateivorlage als Vorlagenkopf, Vorlagendetails, Eingabe- und Ausgabedateioption sowie Steueranweisung für Dateivorlagen definiert werden.
Wenn die aktuellen Definitionen der extern Dateivorlage als gültig betrachtet werden, dann das Feld "Gültig" und die dazugehörige Vorlage beim Bearbeiten einer Eingabedatei oder beim Erstellen einer Ausgabedatei aktiviert.
Jedoch muss beachtet werden, dass selbst bei einer als gültig gekennzeichneten externen Dateivorlage die Vorlage erst in der Werteliste angezeigt wird, wenn die Vorlage als aktiv markiert und als eine Eingabe- oder Ausgabedateivorlage definiert wurde.