Grenzwerte für Inventurabweichungen eingeben

Erläuterung

Diese Aktivität dient zur Eingabe der Grenzwerte für die Inventurfunktion am Standort. Die Grenzwerte werden pro Standort eingegeben und gelten für alle Artikel am jeweiligen Standort.

Die Grenzwerte können entweder auf der Grundlage einer Wert- oder einer Mengenabweichung angegeben werden. Der Betragsgrenzwert, der im Feld Betrag/max. Zählabweichung eingegeben wird, wird mit dem Wert von Artikeln verglichen, bei denen eine Inventurabweichung vorliegt. Der andere Grenzwert, der ins Feld Max. Prozentsatz Zählabweichung eingegeben wird, ist ein Prozentsatz der vorhandenen Menge. Der Quotient aus Abweichung geteilt durch Bestandsmenge am Standort wird mit diesem Grenzwert verglichen. Die Überprüfung anhand dieser Grenzwerte wird durchgeführt, wenn die gezählte Menge höher oder niedriger als die Systemmenge ist.

Beispiel:

Gezählte Menge: 80
Bestandsmenge: 100
Zählabweichung: 20
Bestandswert: 10

Der Wert der Abweichung beträgt 20 * 10 = 200. Wenn der Betragsgrenzwert kleiner als 200 ist, wird das Inventurergebnis zurückgewiesen.

Die Inventurabweichung in Prozent beträgt 20%, d.h., wenn der angegebene prozentuale Grenzwert niedriger als 20% ist, wird das Inventurergebnis zurückgewiesen.

Das Inventurergebnis wird zurückgewiesen, wenn nur einer der Grenzwerte überschritten wird. Wenn keine Grenzwerte eingegeben werden, wird beim Erfassen von Inventurergebnissen keine Überprüfung durchgeführt.

Wenn die Option Bestand bei Inventurzählliste erstellen sperren aktiviert ist, wird sie auf der Seite Inventurzählliste erstellen des Assistenten standardmäßig aktiviert.

Wenn die Option Bestand bei zurückgewiesenem Inventurergebnis sperren ausgewählt ist und ein Inventurergebnis wegen Überschreitung der maximalen Zählabweichungsgrenzen abgelehnt wird, wird der betreffende Bestandsdatensatz gesperrt, bis das Inventurergebnis bewilligt oder storniert wird.

Voraussetzungen

Für diese Aktivität gibt es keine Voraussetzungen.

Auswirkungen

Wenn zumindest ein Grenzwert eingegeben wird, werden alle Inventurergebnisse anhand dieses Werts überprüft. Falls ein Ergebnis den Grenzwert überschreitet, erhält es den Status Zurückgewiesen und muss entweder manuell genehmigt oder erneut gezählt werden.