Regeln für Arbeitslisten definieren

Erläuterung

Diese Aktivität dient zum Erstellen und Verwalten von Konfigurationsregeln für Arbeitslisten, die für die Ausführungselementvorlage erforderlich sind. In einer Ausführungselementvorlage können alle möglichen Alternativen für Arbeitslisten erfasst werden, die für den Entwurf erforderlich sind. Eine Regel kann für jede Alternative für Arbeitslisten durch Hinzufügen entsprechender Regelbedingungen und entsprechender Aktionen definiert werden. Diese Bedingungen werden bewertet und Aktionen werden, basierend auf den später in der Konfigurationsphase eingegebenen Konfigurationskriterien, ausgeführt. Dies kann auf der Seite Vorlagen-Navigator für Planungselemente Registerkarte Arbeitsgänge durchgeführt werden.

Eine Arbeitsgangregel kann aus Bedingungen bestehen. Eine Bedingung ermöglicht hier, logische Ausdrücke zu definieren, mit deren Hilfe anhand bestimmter Konfigurationswerte oder -wertebereiche Auswahlkriterien bestimmt werden können. Wenn der Ausdruck „Falsch“ ergibt, werden die Arbeitsgänge ignoriert. Ist keine Bedingung vorhanden, bedeutet dies, dass die ursprüngliche Anforderung standardmäßig übernommen wird. Die Verknüpfung von Material und Ressourcen mit der Arbeitslistenposition hängt von dem Ergebnis der Bedingungsanweisung ab, und wenn die Material- oder Ressourcenpositionen Konfigurationsregeln zugeordnet sind, werden sie nur dann berücksichtigt, wenn der Ausdruck für die Arbeitslistenbedingung „Wahr“ ist. Aktionen werden verwendet, um eine Aktion zum Einrichten der Dauer der Arbeitsgänge festzulegen, wobei die Ausführung nur erfolgt, wenn der Ausdruck für die Arbeitsgangbedingung „Wahr“ ist.

Voraussetzungen

Arbeitslisten sollten mit mindestens einem der Ausführungselemente definiert werden.

Auswirkungen

Als Ergebnis dieser Aktivität wird eine Regel für Arbeitslisten erstellt, die für die Bewertung verfügbar ist.