Planungselementrevision stilllegen
Erläuterung
Diese Aktivität dient zum Stilllegen einer Planungselementrevision und dem damit verbundenen Ausschluss der verknüpften Anlage. Führen Sie die Aktivität durch, indem Sie das Planungselement aus dem Planungselement-Navigator auswählen und seinen Status in „Außer Betrieb“ ändern.
Voraussetzungen
- Es muss Planungselementrevision vorhanden sein, die für den Zweck der Außerbetriebnahme erstellt wird, d. h., diese Planungselementrevision muss über eine weitere Revision mit dem Status Aktiv verfügen.
- Mit Ausführungselementen verknüpfte Arbeitsaufträge, die zur Stilllegung des Planungselements verwendet wurden, müssen abgeschlossen sein.
- Das verknüpfte Entwurfsobjekt und das Anlagenobjekt sollten den Entwurfsstatus bzw. den Betriebsstatus Ausschuss geplant bzw. Außer Betrieb aufweisen.
Auswirkungen
- Der Status des Planungselements wird auf Stillgelegt festgelegt.
- Mit dem stillgelegten Planungselement verknüpfte Untereinheiten werden ebenfalls stillgelegt, wenn sie die oben stehenden Voraussetzungen erfüllen .