Diese Seite dient zur Definition von Regeln bezüglich der Zeit für die Saldenabstimmung. Dies bedeutet, dass der Saldowert am Ende der Periode mit den Regeln verglichen, und, falls notwendig, angepasst wird. Der Abgleich kann gegen einen vordefinierten festgelegten Wert oder gegen einen unteren bzw. oberen zulässigen Grenzwert erfolgen. Optional können sich Restwerte von einem abgestimmten Saldo, der zu einem anderen Saldo oder zu einer bestimmten Lohnart bewegt wurde, ergeben.
Der Abgleich erfolgt automatisch in den angegebenen Abständen oder manuell jederzeit, wenn Sie es wünschen. Die Restwerte, die auf eine Lohnart übertragen wurden, werden auf der Seite Periodenergebnisse in IFS/Arbeitszeiterfassung ausgewiesen.